Scheidungsimmobilie – Optionen im Überblick
Scheidungsimmobilie – Optionen im Überblick
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Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?
Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?
Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum
Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.
Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.
Die Immobilie den Kindern übertragen
Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.
Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung
Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.
Öffentliche Teilungsversteigerung
Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.
Vermietung
Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte mehr lesen... Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.
Das Haus verkaufen
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern. Report this page